Sperrgutversenden – Sperrgutversand günstig richtig gemacht

Gerade beim Versand von Sperrgut spielt die Auswahl der richtigen Paketdienste eine große Rolle.

Für die Post und DHL ist z.B. schon ein Paket ab einer Länge von 120 cm Sperrgut. Bei anderen Versendern sind immerhin 175 oder 200 cm zum Versand zugelassen, bevor diese einen Zuschlag für Sperrgut verlangen oder der Versand abgelehnt wird. Dafür haben zumindest die günstigeren dieser Paketdienste eine Einschränkung beim maximalen Gurtmaß (Umfang plus Länge) von 300 cm. Andere Versanddienste rechnen mit dem im Speditionsversand üblichen Volumengewicht. Dieses Volumengewicht kommt zum tragen, wenn man große, aber im Vergleich zu den Abmessungen, relativ leichte Sendungen versenden möchte. Als Sperrgut mit einem entsprechenden Zuschlag gelten z.B. auch Pakete, die nicht quaderförmig sind.

 

Eine Alternative kann sicherlich auch der Versand zum Festpreis sein beim Sperrgutversand. Einige Versanddienste bieten hierzu Spezialtarife an, die nur für den Versand spezieller Artikel gültig sind (meist Fahrräder, Ski, Surfboards, Reifen, Koffer etc.). Diese Tarife sind zwar nicht immer günstiger, als der "normale"Sperrgutversand, bieten dafür aber oft Vorteile in Bezug auf vereinfachte Verpackung etc.

 

Die Firma sperrgut-transport.com hat sich auf Speergut konzentriert, hier lassen sich viele Güter zu Festpreisen günstig versenden. Besonders sperrige Kfz-Teile, sowie Fahrräder, Hifi Anlagen, Möbel, Koffer und viele andere Sendungen die nicht quaderförmig verpackt werden können, verschicken Sie hier zu Festpreisen oder alternativ besonders günstig.

 

Die meisten Paketdienste erheben laut ihren AGBs einen hohen Zuschlag oder lassen eine Sendung ohne Erstattung der gezahlten Versandkosten zurück gehen , wenn eine Sendung die zugelassenen Höchstmaße oder -gewichte überschreitet, nicht quaderförmig verpackt ist oder die Verpackung nicht bestimmungsgemäß ist. Laut diesen AGBs kann dieser Zuschlag auch dann verlangt bzw. der Transport verweigert werden, wenn einer dieser Umstände erst im zentralen Sammeldepot auffällt.

 

Selbst die Zusage einer Annahmestelle hilft in diesen Fällen wenig weiter, wenn sie nicht belegt werden kann. Bei Abweichungen von den per AGB geforderten Bestimmungen sollte eine evntl. Zustimmung deshalb besser schriftlich vorliegen. Vor allem bei unverpackten Autoreifen und -rädern, aber auch bei nicht quaderförmig verpackten Sendungen wie z.B. Skiern oder Fahrrädern erscheint dies ratsam.

 

Worauf Sie achten sollten. Verpacken Sie sperrige Sachen bitte so, das ihre und andere Ware nicht während des Tranportes beschädigt werden. Grundsätzlich muss jedes Sperrrgut Paket ausreichen geschützt verpackt sein. Nehmen Sie dazu am besten Luftpolsterfolie oder Kartonage, da eine quaderförmige verpackung nicht zwingend vorgeschrieben ist, können Sie alternativ auch alte Umzugskartons zerschneiden und damit die Ware verpacken.

 

Versicherung. Jede sperrige Sendung ist bis 500 EUR gegen Verlust versichert. Sie sollten aber in jedem Fall eine Annahme verweigern, wenn die Aussenverpackung beschädigt ist, da durch eine Unterschrift des Empfängers die Versicherung einen eventuellen Schaden nicht ersetzen wird. Von daher ist es auch ratsam, eine möglichst quaderförmige Verpackung zu wählen, wo ein evtl. Schaden bereits vor der Annahme leicht zu erkennen ist.